Mopedauto führerscheinfrei fahren: So sehen gesetzlichen Rahmenbedingungen aus

Mopedauto führerscheinfrei fahren: So sehen gesetzlichen Rahmenbedingungen aus

Mopedautos sind aus dem Straßenverkehr in Österreich kaum mehr wegzudenken. Die im offiziellen Sprachgebrauch als Leichtkraftfahrzeuge bezeichneten Kleinst-Pkw unterscheiden sich im Gegensatz zu regulären Pkw durch mehrere Faktoren. Ein wesentlicher ist für viele Besitzer jener, dass das Mopedauto ohne B-Führerschein gelenkt werden darf. Doch wie sehen die genauen gesetzlichen Rahmenbedingungen für Mopedautos aus und was bedeuten sie in der Praxis? Wir werfen einen Blick darauf!

Was ist ein Mopedauto?

Der augenscheinlichste Unterschied von Mopedautos im Vergleich zu herkömmlichen Personenkraftwagen liegt in der Größe. Leichtkraftfahrzeuge sind deutlich kompakter. In der Regel bieten sie dennoch zwei Personen ausreichend Platz und verfügen über einen eigenen Kofferraum.

Der zweite große Unterschied liegt in der Leistung sowie in der Bauartgeschwindigkeit von Mopedautos. Die Kleinstfahrzeuge dürfen im Straßenverkehr mit maximal 45 km/h unterwegs sein, wie dies auch für zweirädrige Mopeds gilt. Daher genügt ihnen auch ein Hubraum von maximal 500 ccm. Das bringt oft zwischen 5 und 8 PS Leistung, was für ein Leergewicht von wenigen hundert Kilogramm völlig ausreichend erscheint. Die Motornennleistung darf 6kW nicht überschreiten, um als Leichtkraftfahrzeug zu gelten.

Die überschaubaren Leistungsdaten sowie die geringe Größe machen Mopedautos zu einer günstigen Mobilitätslösung im Individualverkehr. Besonders attraktiv für Nutzer sind allerdings die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Denn die Voraussetzungen, um ein Mopedauto zu lenken, sind deutlich niederschwelliger als bei größeren Pkws.

Fragen und Antworten zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Mopedautos

Für Mopedautos gelten eigene gesetzliche Rahmenbedingungen. Wir sehen uns die wichtigsten davon an:

Welcher Führerschein wird für Mopedautos gebraucht?

Um ein Mopedauto zu lenken, wird ein Führerschein der Klasse AM benötigt. Dabei handelt es sich um den normalen Mopedführerschein. Dieser berechtigt zum Fahren von zweirädrigen und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen bis 45 km/h Bauartgeschwindigkeit.

Wer bereits einen Führerschein einer anderen Führerscheinklasse wie z.B. einen Motorradführerschein oder den B-Führerschein besitzt, braucht den AM-Führerschein nicht mehr absolvieren, da die Lenkberechtigung für Mopedautos bereits in diesen Führerscheinklassen enthalten ist.

Ab wann darf ich ein Mopedauto fahren?

Da der Mopedführerschein bereits ab dem 15. Geburtstag erworben werden kann, ist es auch möglich, Mopedautos ab 15 Jahren zu lenken.

Wo darf ein Mopedauto fahren?

Leichtkraftfahrzeuge dürfen sowohl im Ort als auch außerhalb von Orten, etwa auf Landstraßen, gefahren werden. Lediglich auf Straßen mit Mindestgeschwindigkeiten über 45 km/h dürfen die Mopedautos nicht gefahren werden. Das betrifft etwa Autobahnen und Autostraßen.

Wie schnell darf ein Mopedauto fahren?

Wie auch bei zweirädrigen Mopeds darf bei Mopedautos die Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschritten werden.

Welche Alkohol-Grenzen gelten für das Lenken eines Mopedautos

Der zulässige Promillegehalt im Blut von Fahrern eines Mopedautos liegt bei 0,1 Promille für Fahrer unter 20 Jahren. Über dieser Altersgrenze gelten die regulären 0,5 Promille.

Dieser Umstand ist vor allem deshalb relevant, da Leichtkraftfahrzeuge bis 2006 häufig von Fahrern genutzt wurden, denen der B-Führerschein entzogen wurde. Diese Gesetzeslücke wurde jedoch mittlerweile geschlossen.

Braucht ein Mopedauto ein Pickerl?

Ja, auch Mopedautos müssen jährlich auf ihre Verkehrstauglichkeit und Sicherheit im Straßenverkehr überprüft werden. Die §57a-Überprüfung ist daher Pflicht.

Muss ein Mopedauto versichert werden?

Wie auch bei zweirädrigen Mopeds muss auch das vierrädrige Kleinstkraftfahrzeug versichert werden. Vorgeschrieben ist zumindest eine Haftpflichtversicherung. Ansonsten wird das rote Kennzeichen nicht ausgestellt.

Gilt die Winterreifenpflicht für Mopedautos?

Ja, in Österreich müssen auch Leichtkraftfahrzeuge mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen ausgestattet sein, wenn sie unter winterlichen Bedingungen betrieben werden. Der Gesetzgeber sieht hier die Winterpflicht von 1. November bis 15. April vor.

Gibt es sonstige Pflichten beim Mopedauto?

Wie auch beim Pkw bis 3,5 Tonnen gelten im Mopedauto dieselben Mitführpflichten. Pannendreieck, Kfz-Apotheke, Zulassungsschein und Warnweste müssen daher immer dabei sein.

Ist ein Mopedauto die richtige Wahl für mich?

Ein Leichtkraftfahrzeug kann eine passende Möglichkeit sein, um dank niederschwelliger Einstiegshürde den Einstieg in die motorisierte Mobilität zu ermöglichen. Ob ein Mopedauto die richtige Wahl für Ihren Mobilitätsbedarf ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Ansprüchen an Mobilität ab. Gerne beraten wir Sie zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen und teilen unsere Erfahrungswerte aus der Praxis mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Beratungstermin mit uns.

© Copyright 2023 Kfz-Technik-Grabner | Impressum | Datenschutz | webdesign by: master design gmbh